Die Kündigung
Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich verfasst und unterschrieben werden (laut §623 BGB). Sie muss im Original vorliegen.
Im Arbeitsvertrag kann vorgegeben sein, dass Sie einen Grund angeben müssen, ansonsten kann darauf verzichtet werden.
Übergeben Sie nach Möglichkeit die Kündigung persönlich und lassen Sie sich den Erhalt datieren und unterzeichnen. Ansonsten per Einschreiben verschicken!
Beachten Sie Kündigungsfristen. Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag.
Sie haben ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Lassen Sie sich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen. Dieses ist später wichtig für Ihren Lebenslauf.